Dienstplan:
Der Rahmen Dienstplan muss einen Monat im Voraus – für den gesamten Durchrechnungszeitraum (Quartal) – den Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht werden.
14 Tage im Voraus muss für die gesamte Woche der DN eine fixen Dienstplan haben. Innerhalb dieser 14 Tage können Änderungen/Diensttausch im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden.
Ruhezeiten:
Tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden.
Wochenendruhe von 36 Stunden.
Rufbereitschaften:
Maximal 160 Stunden pro Monat (10 Tage).
Tägliche Dienstzeit:
Grundsätzlich 8-10 Stunden bei besonderen Dienstlichen Gegebenheiten auf maximal 12 Stunden.
Urlaub:
Dienstnehmer mit einem Dienstvertag 4 Tage Woche haben 20 Tage Urlaub (5 Wochen).
Dienstnehmer mit einer 5 Tage Woche haben somit 25 Tage Urlaub (5 Wochen).
Freie Tage:
Alle Infos rund um Dienstfreie-Tage finden Sie unter Download -> Kollektivvertrag -> Seite 25 unter §33 Freie Tage.