Nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension
Wer 45 Jahre bzw. 540 Monate über der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet hat, soll künftig ohne Abschläge in Pension gehen dürfen – und zwar auch dann, wenn man vor dem Regelpensionsalter (Männer 65 Jahre, Frauen 60 Jahre) in den Ruhestand geht. Das hat der Nationalrat am 19. September 2019 beschlossen. Nachdem der Bundesrat am 10. Oktober 2019 zugestimmt hat, tritt die Regelung nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Für die Betroffenen bedeutet das deutlich höhere Pensionszahlungen. Die Arbeiterkammer hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur geplanten Gesetzesänderung zusammengefasst – hier gehts zum Artikel Arbeiterkammer